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§  Recht der neuen Medien

Ist Ihnen bekannt, welche Verpflichtungen Sie als Unternehmer für den Datenschutz Ihrer EDV-Anlage eingehen?
Das Gesetz neben dem Bundesdatenschutzgesetz insbesondere auch das Strafrecht, regeln vielfältige Rechte und Pflichten des Unternehmers im Hinblick auf die verarbeiteten Daten beispielsweise von Kunden und Mitarbeitern. Sofern in Ihrem Betriebe mehr als vier Mitarbeiter tätig sind, sind Sie beispielsweise verpflichtet, einen Danteschutzbeauftragten mit der Sicherstellung und Überprüfung des Datenschutzes zu betrauen.

Wir können Ihnen an dieser Stelle nur einen groben Eindruck Ihrer Rechte und Pflichte vermitteln. Häufig hilft es, frühzeitig sich über die Rechte und Pflichten beraten zu lassen, damit insbesondere Unsicherheiten im jeglichen Umgang mit Ihren IT-Daten ausgeschlossen sind.


Wissen Sie, wie das Impressum Ihrer Website auszugestalten ist?
§ 6 TDG regelt, welche Daten das Impressum Ihrer Webpräsenz ausweisen muss. § 6 TDG regelt die Impressumpflicht, sofern der Teledienst geschäftsmäßig angeboten wird. Geschäftsmäßig heißt nicht kommerziell, sondern nachhaltig, d.h. mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht. Im geschäftlichen Verkehr stellt grundsätzlich ein Verstoß gegen diese Pflicht gleich einen Wettbewerbsverstoß nach dem UWG dar. Die Regeln des Delegier stellen eine Regelung zum Schutze der Transparenz im geschäftlichten Verkehr dar mit der Folge, dass Sie, sofern Sie nicht ein ordnungsgemäßes Impressum auf Ihrer Webpräsenz vorhalten, eventuell rechtlichen Abmahnrisiken ausgesetzt sein können. Es ist daher sinnvoll, im Zusammenhang mit der Erstellung einer gewerblichen Webpräsenz anwaltlichen Rat einzuholen.


Wie schütze ich das Ergebnis meiner geistigen Arbeit, meinen eingeführten Namen, mein Know-how?
Häufig sind gerade mittelständischen Unternehmen die Notwendigkeiten nicht bekannt, die im Hinblick auf den Schutz bestehender Rechte im geistigen Eigentum bestehen. So stellt das Know-how des Unternehmens, bzw. die Daten, die ein Unternehmen vorhält, häufig den überwiegenden Wert des Unternehmens dar; reine Sachwerte treten hierhinter häufig zurück. Vor diesem Hintergrund ist es häufig sinnvoll, über den Schutz Ihres geistigen Eigentums, aber auch Ihrer Unverkennbarkeit am Markt frühzeitig nachzudenken.

Wir möchten Ihnen anhand dieser wenigen Fragestellungen nur zeigen, dass gerade das Recht der neuen Medien in vielfältiger Weise im täglichen Umgang Bedeutung haben kann. Einige weitere Informationen stellen wir Ihnen über unsere Rubrik Mandanteninformation gerne über diese Website zur Verfügung. Nutzen Sie die anwaltliche Beratung Ihres Spezialisten, um Ihre Rechte zur Sicherheit auch durchsetzen.