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Nutzen Sie Ihren besonderen Kündigungsschutz als Schwerbehinderter, Wehr- oder Ersatzdienstleistender, als Betriebsratsmitglied oder als Mutter im Mutterschaftsurlaub oder Erziehungsurlaub!
Denken Sie daran, dass Ihr Zeugnis eine wichtige Bewerbungsunterlage für den nächsten Arbeitsplatz ist.
Wussten Sie eigentlich, dass man nicht für jeden Schaden haftet, auch wenn man leicht fahrlässig als Arbeitnehmer gehandelt hat? Kennen Sie die Grundsätze der Haftungsverteilung im Arbeitsrecht? Lassen Sie sich nicht sofort zur Anerkennung einer Schadensersatzverpflichtung zwingen, nutzen Sie sofort die Möglichkeit der anwaltlichen Beratung in diesem Bereich.
§ Arbeitsrecht
Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt?
Nehmen Sie nicht jede Kündigung von vornherein als rechtmäßig und unangreifbar hin! Lassen Sie Ihren Kündigungsschutz und die Kündigungsfristen anwaltlich überprüfen. Haben Sie noch Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses? Klären Sie diese Fragen sofort mit dem Anwalt Ihres Vertrauens. Ist das Arbeitsverhältnis zerrüttet, lassen Sie sich über die Möglichkeiten einer Abfindung und deren mögliche Steuerfreiheit beraten.Nutzen Sie Ihren besonderen Kündigungsschutz als Schwerbehinderter, Wehr- oder Ersatzdienstleistender, als Betriebsratsmitglied oder als Mutter im Mutterschaftsurlaub oder Erziehungsurlaub!
Sind Sie in der Lage, Ihr Zeugnis zu kontrollieren?
Kennen Sie die "Geheimsprache" in Ihrem Arbeitszeugnis? Wissen Sie, welche Formulierungen in einem Arbeitszeugnis auf jeden Fall verboten und damit unzulässig sind? Welche Bewertung hat Ihnen eigentlich Ihr Arbeitgeber für Ihre Leistungen und Führung im Betrieb tatsächlich gegeben? Sind Sie generell mit dem Inhalt und der Formulierung Ihres Zeugnisses einverstanden? Lassen Sie sich über die Möglichkeiten einer Zeugniskorrektur oder Zeugnisergänzung rechtzeitig beraten.Denken Sie daran, dass Ihr Zeugnis eine wichtige Bewerbungsunterlage für den nächsten Arbeitsplatz ist.
Auch der zuverlässigste Mitarbeiter verursacht einmal einen Schaden
Auch der zuverlässigste Arbeitnehmer begeht einmal einen Fehler. Muss man nun mit Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers rechnen? Hat Ihnen Ihr Chef bereits Schadensersatzansprüche angedroht oder angekündigt? Nutzen Sie die Möglichkeit, sich sofort qualifiziert anwaltlich über die Arbeitnehmerhaftung im Arbeitsrecht beraten zu lassen.Wussten Sie eigentlich, dass man nicht für jeden Schaden haftet, auch wenn man leicht fahrlässig als Arbeitnehmer gehandelt hat? Kennen Sie die Grundsätze der Haftungsverteilung im Arbeitsrecht? Lassen Sie sich nicht sofort zur Anerkennung einer Schadensersatzverpflichtung zwingen, nutzen Sie sofort die Möglichkeit der anwaltlichen Beratung in diesem Bereich.